ExpertInnengr.
veröffentlicht am 10. Juli 2013 | von Wolfgang Veit
Zu beachtende Grundsätze für die Entwicklungsplanung Steinhof
- Die Entwürfe sollen nicht nur die Wohnnutzung zulassen.
- Es sollen verträgliche bauliche und städtebauliche Strukturen gefunden werden.
- Solitäre Statements sind nicht gefragt.
- Vor allem die Freiräume mit ihren Sichtbezügen, Sonneneinstrahlung etc. sollen berücksichtigt werden.
- Nicht die Gebäude sondern die Freiräume dazwischen sollen im Mittelpunkt der Bemühungen stehen.
- Neue Öffnungen der Umfassungsmauer müssen vermieden werden und vorhandene Einfahrten (auch die der Vamed) müssen genutzt werden (Ergänzung der BI: Den Anrainern wurde zugesagt, dass die Zufahrt zu allenfalls zu errichtenden Neubauten nicht über die Reizenpfenniggasse erfolgen wird.)
- Die Entwürfe müssen trotz ihrer Verschiedenartigkeit auf einander und auf die Umgebung abgestimmt werden.
- Es ist Kleinteiligkeit und Maßstäblichkeit gefordert. („In dem Park stehen Bäume, Büsche und auch Häuser.“)
- Der landschaftliche Zusammenhang mit den Steinhofgründen (Übergang zum Obstgarten) muss gewahrt werden.
- Bei unterirdischen Bauten ist zu bedenken ist, dass eine Fläche, wenn eine Tiefgarage darunter ist, nicht mehr die selbe Fläche/Landschaft ist (Ergänzung der BI: Auch die Landschaft, der Park zwischen den Gebäuden, steht unter Schutz!).
Der ganze Bericht über das erste Worshop der „Entwicklungsplanung Steinhof“ finden Sie im nachfolgenden Beitrag.
Im übrigen bin ich de Meinung, die ersten 8 Punkte des ExpertInnengutachtens sind unverzüglich umszusetzen !