Bürgerinitiative „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“

„Für die Ärmsten das Schönste“, dieses Motto des Erbauers,
sollte auch weiterhin Maßstab für die Zukunft des
Otto Wagner Spitals am Steinhof sein.

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Allgemein

veröffentlicht am 21. Juni 2013 | von Wolfgang Veit

Stellungnahme der Bürgerinitiative Steinhof zur Aufgabenbeschreibung

Das Expertenteam hat bisher großartige Arbeit geleistet. Die in der Expertise formulierten Grundsätze entsprechen den Forderungen der Bürgerintiative Steinhof und müssen wegen der Absiedlung des Spitals unverzüglich in Angriff genommen werden

  1. Der Ostteil muss im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden.
  2. Das Gesamtareal des OWS soll im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben und kann mit zeitlich begrenzten Nutzungsrechten (z.B. im Baurecht) auf Basis genauer Gestaltungsrichtlinien vergeben werden.
  3. Für das Gesamtareal sollen in Abhängigkeit der Absiedlungspläne Nachnutzungsszenarien entwickelt und kontinuierlich umgesetzt werden.
  4. Eine ehestmöglich zu gründende Trägerbetriebsgesellschaft soll das ganze Areal verwalten.
  5. Im Hauptteil und im westlichen Sanatoriumsbereich dürfen in den Freiflächen und zwischen den Pavillons keine Neubauten errichtet werden.
  6. Für das gesamte Areal ist ein Parkpflegewerk auszuarbeiten.
  7. Die Grünstreifen zwischen Sanatoriumsereich und Hauptareal bzw. Ostareal sind wesentliche räumliche Ordnungselemente der Gesamtanlage und dürfen daher nicht oberirdisch verbaut werden. Die Achse Pathologie–Kirche muss frei bleiben.
  8. Die Umnutzung aller Bestandsgebäude ist nur unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten möglich.

Auch das Testplanungsverfahren ist grundsätzlich positiv zu sehen. Zu befürchtende Schnellschüsse könnten allerdings die Chancen des von allen angestrebten „Großen Ganzen“ massiv mindern.

In der Aufgabenbeschreibung wird betont: „ Die Vision des Gesamtareals ist die entscheidende Größenordnung für die Entwicklung des Ostareals, das heißt, dass erstens die Entwicklung des Ostareals immer im Zusammenhang möglicher zukünftiger Nutzungen des Gesamtareals gesehen werden muss…“ Auf Seite 4 wird explizit auf den Charakter der Nutzungsreseve des Ostens verwiesen: „Daher erscheint es auch sinnvoll, für die zukünftige Entwicklung des Otto-Wagner-Spitals Nutzungsreserven im Ostareal freizuspielen, um damit das Gesamtareal funktional konsolidieren…zu können.“ Die offenbare Vorgabe von 200 Neubauwohnungen auf diesen Nutzungsreserven scheint mit oben zitierten Grundsätzen inkompatibel.

Weiters in der Aufgabenbeschreibung

„Die Wirtschaftsgebäude sind zwar teilweise in Betrieb, aber insgesamt unternutzt“:

In der Ost-West-Achse der Wirtschaftsgebäude befinden sich unverzichtbare, gut funktionierende therapeutische und soziale Einrichtungen sowie wichtige Werkstätten. So lange die finanziellen Mittel für eine qualitätserhaltende Verlagerung nicht gewährleistet sind, sollte eine Absiedlung nicht zulässig sein. Auch hier ist die Absicht des Umbaus zu 100 Wohnungen den oben genannten Grundsätzen hintanzustellen.

Seriöse Nachnutzungsüberlegungen sind auf eben jene „Nutzungsreserven“ angewiesen, denen nicht bereits im Vorfeld Nutzungen aufgezwungen werden dürfen. Eine Erhebung optimaler Formen, Kubaturen, Materialen für notwendige und in Neubauten unterzubringende Einrichtungen ist hingegen sinnvoll, notwendig und war Auftrag an das Expertengremium.

Dem kunsthistorischen und ökologischen Aspekt ist bei allen Überlegungen Rechnung zu tragen, auch das war und ist Auftrag.

Für die außer Streit gestellten Freiflächen des Gesamtareals, in denen in Zukunft keine Bautätigkeit erfolgen darf ( Punkt 5 der Experten-Stellungnahme ) sollte eine Rückwidmung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes auf den Bestand unverzüglich in Angriff genommen werden, um die Empfehlungen der ExpertInnen zu rechtsverbindlichen Fakten zu machen.

Für die Bürgerinitiative Christine Muchsel und Wolfgang Veit


über den Autor

http://www.ci.or.at/videosclubinternational.html



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