Bürgerinitiative „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“

„Für die Ärmsten das Schönste“, dieses Motto des Erbauers,
sollte auch weiterhin Maßstab für die Zukunft des
Otto Wagner Spitals am Steinhof sein.

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Bürgerbeteiligung Wohnungen im OWS

veröffentlicht am 21. November 2013 | von Bürgerinitiative Steinhof

Otto Wagner Areal: Erst bauen, dann nachdenken ist die falsche Reihenfolge !

 Die Lösung für das Otto Wagner Areal steht noch lange nicht!

Die Aussagen der Stadtregierung sind unklar und bedürfen einer Klärung. (siehe   Lösung für Otto Wagner Areal steht. Das sagt die Stadt Wien. ) Vor einer abschließenden Stellungnahme muss analysiert werden, was hier eigentlich beschlossen wurde:

„Denkmalgeschütztes Ensemble bleibt unangetastet: Die Steinhofgründe werden wie bisher unangetastet bleiben“ heißt es in der Rathauskorrespondenz.

Dass die Steinhofgründe, also die Grünflächen hinter dem Spital, unangetastet bleiben sollen, war immer klar, selbiges stand nie zur Diskussion.

Wichtig wäre, dass mit „unangetastet bleiben“ das gesamte Gebiet westlich des Wirtschaftsareals gemeint ist, also der Grünstreifen der das Wirtschaftsgebiet vom Spital trennt und alles westlich davon liegende. Eine diesbezügliche verbindliche Klärung ist erforderlich, sie erfordert einen neuen Bebauungsplan.

 „160 leistbare Wohnungen geplant“. Liest man genau, so sollen 160 Wohnungen als Neubau und 100 Wohnungen in umgebauten Altbauten entstehen, also 260 Wohnungen.

40 Wohnungen als betreubares Wohnen,

4 Wohnungen für Wohngemeinschaften,

20 Wohneinheiten für Studierende.

Das sind 25% der insgesamt vorgesehenen Wohnungen für soziale Zwecke.

Für die restlichen 75% der geplanten Wohnungen gibt es keine derartigen Absichten.

Privatwohnungen stellen in jeder Rechtsform eine Form von Privatisierung dar und sind auch aus anderen Gründen eine ungeeignete Nutzung des Areals.

Die Entwicklungsplanung für den Osten sollte so stand es in der Aufgabenbeschreibung, „Bebauungsmöglichkeiten ausloten“ und nicht 160 Wohnungen planen !

Nach unseren Vorstellungen sollten die bebaubaren Flächen als Reserveflächen bereit gehalten werden, wenn in einem Gesamtkonzept solche gebraucht werden.

Ein solches Gesamtkonzept gibt es nicht einmal ansatzweise.

100 Wohnungen sollen in Altbauten entstehen: Das sind keine leeren Immobilien ! Darin befinden sich therapeutische Einrichtungen wie Beschäftigungstherapie, die einzige Anstalt für psychiatriebedürftige Strafgefangene, … Ein Konzept für die Verlegung dieser Einrichtungen muss unbedingt verlangt werden, bevor über die Gebäude verfügt wird Diese Einrichtungen dürfen nicht ersatzlos abgeschafft werden, um Privatwohnungen zu errichten!

„2014 soll mit den ersten Baumaßnahmen begonnen werden.

Daran anknüpfend wird auch eine Redimensionierung der Widmung vorgenommen.“

Als erstes soll also gebaut werden, die „Redimensionierung“ soll später erfolgen und für welchen Teil, bleibt auch offen; für das gesamte Ensemble ? Diese Aussage des Bürgermeisters gehört geklärt !

Damit diese Abfolge nicht als Falle verstanden werden kann, muss v o r jeder Bautätigkeit verbindlich festgelegt werden, dass das historische Ensemble unangetastet bleibt und auch in Zukunft bleiben muss. Dazu ist der Beschluss eines neuen Bebauungplans vor jeder Bautätigkeit erforderlich.

 Erst bauen, dann über die Gesamtanlage nachdenken – das ist die falsche Reihenfolge !

Grundsätzlich hält die Bürgerinitiative die umgekehrte Vorgangsweise für erforderlich:

· Zum Schutz des Ensembles der Bebauungmöglichkeit im gesamten Areal des OWS dem Bestand entsprechend zu reduzieren. (gültiger Bebauungsplan)

· Die Frage nach neuen Nutzungen für das Gesamtareal muss ehebaldigst zumindest in groben Zügen geklärt werden, ist doch der kontinuierliche Auszug des Spitalsbetriebes innerhalb der nächsten zehn Jahre vorgesehen. Aus mehreren Sparten liegen fertige Nutzungskonzepte für vorhandene Pavillons vor, allein seitens der OWS-Mediziner wurde eine am dringenden Bedarf orientierte Expertise zur Unterbringung in 10 bis 12 Pavillons bereits allen zuständigen Politikern ausgehändigt. In die nun anstehende Nachnutzungsfindung sind diese professionellen Studien einzubinden.

· Die eruierten Bauflächen sollen als Reserve für notwendige Ergänzungseinrichtungen dienen, die nicht in den vorhandenen Pavillons untergebracht werden können. Nur so kann eine langfristig flexible Nachnutzung gewährleistet werden.

. Privatwohnungen stellen in jeder Rechtsform eine Privatisierung dar und sind eine ungeeignete Nutzung des Areals.

· Der Umbau von therapeutisch genutzten Gebäuden darf nicht auf Kosten dieser Therapieeinrichtungen gehen.

· Die angestrebte Anerkennung als Weltkulturerbe darf durch allfällig notwendige Neubauten nicht gefährdet werden.

 

Steinhof muss unzerstört als Gemeingut erhalten bleiben

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