veröffentlicht am 24. Mai 2014 | von Christine Muchsel
Fünf Fragen und (k)eine Antwort der Stadt Wien
Bei der Bürgerversammlung am 11.02. wurden 5 Fragen (siehe unten) an die Stadt Wien gerichtet. Eine Reaktion erfolgte nach drei Monaten durch Frau Stadträtin Vassilakou. Als Beantwortung der Fragen kann das Schreiben allerdings nicht bezeichnet werden. Im Gegenteil, es werden darin unsere schweren Bedenken gegenüber einer Gesiba-Wohnverbauung ausdrücklich bestärkt :
„..dass mit der vorgeschlagenen baulichen und gestalterischen Arrondierung des Ost-Areals eine genügend große Flexibilität für langfristige Bespielung des Gesamtareals geschaffen wird“ verhindern unbefristete Hauptmietverträge bzw. Genossenschafts-Nutzungsverträge langfristig.
„Es wurden daher im Zuge der Entwicklungsplanung Gebäudestrukturen entworfen, die für unterschiedliche Nutzungen offen – also nutzbar – sind.“ Sobald die Gebäude für private Wohnnutzung vergeben sind, haben sie ihre langfristig flexible Nutzbarkeit verloren.
Aus dem Schreiben lässt sich schließen, dass es der Stadt Wien nicht möglich ist, die fatale Gesiba- Absicht logisch zu begründen. Statt der geplanten Wohnverbauung potentieller Baulandreserven ist daher vorrangig ein Nutzungskonzept zu erstellen. Im Mediationsverfahren wurden die Nutzungsbereiche Soziales, Medizin, Lehre, Forschung, Ausbildung, Kultur, Fremden verkehr im Konsens festgelegt. Konkrete diesbezügliche Nutzungsvorschläge , von Fachleuten erarbeitet, liegen auf. Unter Eibeziehung einschlägiger Fachleute und engagierter BürgerInnen soll daher zügig an einem Nachnutzungskonzept, an praxistauglichen Umsetzungsstrategien wie an der Schaffung einer kompetenten Betreibergesellschaft gearbeitet werden.
Ein für Wien wegweisendes und international beachtetes Gemeinwohlprojekt ist hier, mit Mut und dem Willen zu problemorientierter Zusammenarbeit, möglich und absolut realistisch.
5 Fragen an die Stadt Wien
1. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass die Aufgabenbeschreibung für das Testplanungsverfahren lautete „ Nutzungsreserven“ , d.h. eventuelle Baulandreserven zu eruieren ?
2. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass Nutzungs- bzw. Baulandreserven per Definition nicht dafür geeignet sind, im Vorfeld durch den Bau von Privatwohnungen aufgebraucht zu werden ?
3. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass die angestrebte langfristig entwicklungsfähige Nachnutzung des Gesamtareals eben diese Baulandreserven benötigt ?
4. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass im Rahmen des Testplanungsverfahrens durch die Architektenschaft ausschließlich nutzungsflexible Gebäudeformen geplant wurden? Sowohl Punkt 1. Der Empfehlungen des Expertengremiums wie auch die Aufgabenbeschreibung zum Testplanungsverfahren weisen explizit darauf hin, dass neu zu errichtende Gebäude in funktionalem Zusammenhang mit dem Gesamtareal gesehen werden müssen.
5. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass daher zu allererst ein Gesamtnutzungskonzept mit Raumzuteilungen erfolgen muss, um diesen Anforderungen und der dahinter stehenden Logik gerecht zu werden ?
Christine Muchsel, BI Steinhof
Mail: christine.muchsel@aon.at
Christine Muchsel , BI Steinhof