veröffentlicht am 24. Februar 2016 | von Wolfgang Veit
Fall Semmelweis im Gemeinderat
Kommentar zum Artikel in der Wiener Zeitung
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/802399_Fall-Semmelweis-im-Gemeinderat.html
Ein Merksatz daraus:
„Seit des Verkaufs des Semmelweis-Areals haben wir Grüne eine klare Politik. Größere Grundstücke der Stadt Wien werden unsere Zustimmung zu einem Verkauf nicht mehr bekommen. Schön gesagt.
Auf Seite 51 des Stadtrechnungshofberichtes zu den Grundstücksverkäufen im Otto-Wagner-Spital können wir lesen:
„Anzumerken war, dass die vom Krankenanstaltenverbund im Jahr 2014 getroffenen baurechtlichen Vereinbarungen b a u p l a t z b e z o g e n auch unter den für Verträge des nicht normalen Geschäftsbetriebs geltenden Wertgrenzen lagen.“
Etwas einfacher ausgedrückt: Der KAV kann bis zu einem bestimmten Wert über Verkauf oder Vergabe von Baurecht verfügen ohne den Gemeinderat damit befassen zu müssen.
Ist der Wert höher, dann muss das Grundstück in mehrere Bauplätze zerlegt werden, um unter diesen Wertgrenzen zu bleiben und damit das Geschäft Gemeinderat nicht diskutiert werden muss, womit die anderen Parteien incl. des Koalitionspartners Grüne davon nichts erfahren und ihre Zustimmung nicht erforderlich ist.
Kann es sein, dass Chorherr dieses Spiel nicht kennt ?
Bereitet er die kommende Betreuerung, er habe nichts davon gewusst vor?
Die Forderung müsste lauten, dass jede Veräußerung von Gemeindeliegenschaften im Gemeinderat beschlossen werden muss.
Jedenfalls sind solche Kettenveräußerungen als e i n Geschäft zu betrachten.