veröffentlicht am 24. Januar 2014 | von Wolfgang Veit
BürgerInnenversammlung um Thema Steinhof am 22.1.2014
Der Saal war voll, wegen der Ausagabe von Zählkarten nicht übervoll, aber viele, die auf Restplätze gehofft hatten, mussten umkehren. Am 11.2.2014 wird es für sie eine zweite Versammlung zu dem Thema geben.
Nach einer kurzen Darstellung des bisherigen Planungsverlaufs durch die MA21 kamen die VertreterInnen der politischen Parteien, der beiden Bürgerinitiativen und die interessierten BürgerInnen zu Wort. Zur Auskunfterteilung waren für das ExpertInnenteam die beiden Professorinnen Plakolm und Auböck, und der Verkehtrsplaner DI Käfer anwesend; außerdem ein Vertreter der GESIBA, und einer der Wiener Stadtentwicklungsgesellschaft, das ist jene Gesellschaft, die ursprünglich denAuftrag hatte, das Areal bestmöglich zu verwerten. Die gaze Veranstaltung wurde vom ORF aufgezeichnet, alle Wortmeldungen wurden protokolliert. Das Protokoll kann bei der Bezirksvorstehung des 14. Bezirks angefordert werden.
Nur so viel hier: Mir ist keine Wortmeldung aus dem Publikum in Erinnerung, in der sich jemand positiv zu den vorliegenden Bebauungsplänen geäußert hätte.
EinTeil der Diskusion erscheint mir für unsere weitere Arbeit so wesentlich, dass ich ihn hier wiedergegeben will:
Der Vertreter der MA21 informierte über das in den 9 Punkten zusammengefasste Ergebnis der ExpertInnen und zwar:
1. Der Ostteil muss im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden.
2. Das Gesamtareal des OWS soll im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben und kann mit zeitlich begrenzten Nutzungsrechten (z.B. im Baurecht) auf Basis genauer Gestaltungsrichtlinien vergeben werden.
3. Für das Gesamtareal sollen in Abhängigkeit der Absiedlungspläne Nachnutzungsszenarien entwickelt und kontinuierlich umgesetzt werden.
4. Eine ehemöglichst zu gründende Trägerbetriebsgesellschaft soll das ganze Areal verwalten.
5. Im Hauptteil und im westlichen Sanatoriumsbereich zwischen den Pavillons keine Neubauten errichtet werden.
6. Für das gesamte Areal ist ein Parkpflegewerk auszuarbeiten.
7. Die Grünstreifen zwischen Sanatoriumsbereich und Hauptareal bzw. Ostareal sind wesentliche räumliche Ordnungselemente der Gesamtanlage und dürfen daher nicht oberirdisch verbaut werden. Die Achse Pathologie–Kirche muss frei bleiben.
8. Die Umnutzung aller Bestandsgebäude ist nur unter denkmalpflegerischen
Gesichtspunkten möglich.
9. Es soll ein Testplanungsverfahren unter Teilnahme von ausgewählten, qualifizierten
Architektinnen und Architekten im diskursiven Verfahren mit dem Expertinnengremium OWS stattfinden, um potentielle Baufelder und deren Gestaltung im Ostteil auszuloten. Architektinnen aus dem Expertengremium können nicht Teilnehmer am Testplanungsverfahren sein, sie werden beratend eingebunden.
Ein beliebtes Spiel ist: „Wo ist der Fehler ?“
Im Original lautet der Punkt 5 der ExpefrtInnen:
5. Im Hauptteil und im westlichen Sanatoriumsbereich dürfen i n d e n F r e i f l ä c h e n u n d zwischen den Pavillons keine Neubauten errichtet werden.
Das ist ein wesenlticher Unterschied, gibt es im Westen doch den breiten, über den ganzen Hang laufenden Grünstreifen, der die Psychiatriepavillons von der Lungenheistätte trennt und den großen ehemaligen Eislaufplatz der Lungenheilstätte; beides Flächen, die nach derzeitigem FWPBP mit mehrgeschossigen Gebäuden zu 40% verbaut werden dürfen.
Christine Muchsel hat bereits ein Schreiben an die ExpertInnen gerichtet, in dem sie ersucht mit uns darauf zu achten, dass diese Punkte nicht verwässert oder abgeschwächt und immer richtig zitiert werden.
Die ExpertInnen haben die Richtigkeit unserer Forderungen mit ihren 9 Punkten bestätigt. Wir müssen jetzt darauf dringen, dass die Empfehlungen der ExpertInnen rechtlich verbindlich gemacht werden:
Dass der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan muss umgehend so abgeändert werden, dass keine weitere Verbauung mehr möglich ist. Die Flächenwidmungs- und Bebauungspäne für das gesamte Stadtgebiet werden in Wien in regelmäßgen Abständen von etwa 10 Jahren überarbeitet. In einer anderen Situation der Gemeindefinanzen, mit andern parlamentarischen Mehrheiten im Gemeinderat ist es duchaus denkbar, dass wieder an eine Verbauung, eine Privatisierung einen Verkauf gedacht wird.
Die Abzonung sollte daher nur der erste Schritt sein.
Zusätzliche Maßnahmen sind.:
· Die Erklärung zum Weltkulturerbe. Damit ist eine stärkere auch internationale Aufmerksamkeit verbunden und weiters:
· die Realisierung jener Trägergesellschaft, die von den ExpertInnen gefordert wird, in Form einer gemeinnützigen Stiftung, bei der – sind die Satzungen erst einmal gut formuliert – die wesentlichen Handlungsmaximen nicht mehr verändert werden können, womit die Stiftung und das Otto Wagner Spital dem politischen Streit entzogen wird.
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