Bürgerinitiative „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“

„Für die Ärmsten das Schönste“, dieses Motto des Erbauers,
sollte auch weiterhin Maßstab für die Zukunft des
Otto Wagner Spitals am Steinhof sein.

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Krankenanstaltverbund steinhof als gemeingut erhalten

veröffentlicht am 18. Juli 2013 | von Wolfgang Veit

Ich borge mir ein Auto

Steinhof als Gemeingut erhalten – Wenn ich ein Auto borge und es nach einiger Zeit nicht mehr brauche, was mache ich damit ?

Die Antwort ist unter zivilisierten Menschen klar: In gutem Zustand zurückzugeben !

Diese Logik gilt für die Stadt Wien und den Krankenanstaltenverbund offenbar nicht

Der Krankenanstaltenverbund ist eine Abteilung der Wiener Stadtverwaltung mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Der Krankenanstaltenverbund erhält von der Stadt Wien das Otto Wagner Spital zum Zweck des Betriebs dieses Spitals.

Wenn der Krankenastaltenverbund Teile des Spitals (Gebäude und Freiflächen) nicht mehr braucht, was macht er damit ? Gibt er sie zurück ?

Nein, er lässt die Gebäude verfallen oder/und versucht sie zu verkaufen, um damit seinen laufenden Betrieb zu finanzieren.

Diese Vorgangsweise ist in mehrfacher Hinsicht abwegig

Den laufenden Betrieb über den Verkauf von Vermögen zu finanzieren ist betriebswirtschaftlich nicht klug. Es ist auch abrechnungstechnisch intransparent und es ist undemokratisch. Der Krankenanstaltenverbund hat das Recht Flächen bis zu einer bestimmten Größe (über den Wert schweigen sich KAV und Stadt Wien beharrlich aus) ohne Information der Öffentlichkeit und ohne Gemeinderatsbeschluss zu verkaufen. Geschäfte unterm Tisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind in der Regel nur für die Betreibenden gut.

Was denken sich unser gewählten Volksvertreter, wenn sie solche Spielregeln festlegen ? Denken sie: „Die Stadt gehört uns und wir machen mit und in ihr, was wir wollen ?“ Die Stadt gehört tatsächlich uns, aber uns allen StadtbewohnerInnen und wir wollen informiert und gefragt werden, wenn Teile unseres Vermögens verkauft werden !

Der Gemeinderat ist jener Ort, an dem derartige Angelegenheiten in aller Öffentlichkeit zu verhandeln sind. Und nicht benötigte Gebäude, wie eine Fleischerei, ein Theater oder Patientenpavillons sind dem Eigentümer zurückzustellen und nicht jahrzehntelang verkommen zu lassen. Wenn ein Krankenhausbetreiber der Ansicht ist, dass es nicht seine Aufgabe ist ein Theater zu betreiben (da war man vor 100 Jahren offenbar anderer Ansicht), dann soll er es zurückgeben. Dann müsste sich der Kulturstadtrat aus der Deckung wagen und Stellung beziehen.

Jedenfalls sollten in Wien über den Anlassfall hinaus grundsätzlich die normalen Regeln des zivilisierten Umgangs mit geborgtem Vermögen Eingang finden.

Im übrigen bin ich der Meinung, die ersten 8 Punkte des ExpertInnengutachtens sind umzusetzen.


über den Autor

http://www.ci.or.at/videosclubinternational.html



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