Bürgerinitiative „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“

„Für die Ärmsten das Schönste“, dieses Motto des Erbauers,
sollte auch weiterhin Maßstab für die Zukunft des
Otto Wagner Spitals am Steinhof sein.

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Vassilakou Reh im Spital Steinhof

veröffentlicht am 6. August 2014 | von Dr. Johanna Kraft

aufgeschnappt: Antwort an den Petitionseinbringer G. Hadinger vom 7.Juli 2014

Ablehnung der Petition „Rettung des Steinhofensembles, keine Wohnbauten“

PGL- 1161-2014/0001-GIF MA 26 – 109301/2014

Der bemerkenswerte Originaltext ist bei Steinhof-erhalten nachzulesen und enthält interessante Meldungen:

Zitiert wird aus der vom Petitionsausschuss angeforderten Stellungnahme von Frau VBin Vassilakou in ihrer Funktion als amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung.

„2012 wurde ein Mediationsverfahren eingeleitet, um unter Einbeziehung der BürgerInnenplattform Steinhof und der BürgerInneninitiative Flötzersteig die Vorgangsweise für die weitere Entwicklung insbesondere des Ostteils des Otto Wagner Spitals (OWS) ZU ÜBERLEGEN“.

„Als Ergebnis wurden sowohl allgemeine Prinzipien für die weitere Entwicklung des Gesamtareals als auch konkrete Nutzungsvorschläge weitest gehend im Konsens erarbeitet. Diese beziehen sich unter anderem auf soziale und medizinnahe Einrichtungen, Bildung und Ausbildung sowie Kunst und Kultur“.

Aber: „Eine ausschließliche Nutzung für soziale Zwecke ist nicht im Sinne des Mediationsergebnisses, aber auch nicht zielführend im Hinblick auf eine sinnvolle Gesamtnutzung mit dem Ziel das Areal durchgängig zu beleben“, ist an anderer Stelle zu lesen.

„Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Spitalsareal derzeit und teilweise auch noch auf viele Jahre hin der medizinischen Versorgung dient und im Gegensatz zu den angrenzenden, 2006 ausgeweiteten Steinhofgründen nicht als Erholungsgebiet konzipiert und gewidmet ist.“

„Die Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Flächen kann im Rahmen der Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans nur bedingt getroffen werden. Die konkrete Entscheidung obliegt dem Grundeigentümer“.

Dieser Grundeigentümer ist nach der Rückabwicklung des Kaufvertrags des KAV  mit der GESIBA nun ohnehin die Gemeinde Wien, Die Bevölkerung kann also gespannt sein, „welche konkreten Entscheidungen seitens der Gemeinde Wien als Grundeigentümerin“ nun getroffen werden.

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