Bürgerinitiative „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“

„Für die Ärmsten das Schönste“, dieses Motto des Erbauers,
sollte auch weiterhin Maßstab für die Zukunft des
Otto Wagner Spitals am Steinhof sein.

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Entwicklungsplanung Otto Wagner Spital

veröffentlicht am 19. Februar 2014 | von Wolfgang Veit

Ergebnisse der Entwicklungsplanung zum Otto-Wagner-Areal

Zitate aus dem Endbericht der Testplanung, veröffentlicht auf http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/otto-wagner-areal/entwicklungsverfahren.html

(Am Ende der Seite auf das grüne Feld „Entwicklungsplan herunterladen“ clicken !)

……

Die Umsetzung der Ergebnisse des Entwicklungsplanungsverfahrens im Otto-Wagner-Areal kann nur unter Berücksichtigung der vom Expertinnengremium bereits zuvor festgelegten Punkte erfolgen:

  1. Der Ostteil muss im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden.
  2. Das Gesamtareal des OWS soll im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben und kann mit zeitlich begrenzten Nutzungsrechten (z.B. im Baurecht) auf Basis genauer Gestaltungsrichtlinien vergeben werden.
  3. Für das Gesamtareal sollen in Abhängigkeit der Absiedlungspläne Nachnutzungsszenarien entwickelt und kontinuierlich umgesetzt werden.
  4. Eine ehemöglichst zu gründende Trägerbetriebsgesellschaft soll das ganze Areal verwalten.
  5. Im Hauptteil und im westlichen Sanatoriumsbereich dürfen in den Freiflächen und zwischen den Pavillons keine Neubauten errichtet werden.
  6. Für das gesamte Areal ist ein Parkpflegewerk auszuarbeiten.
  7. Die Grünstreifen zwischen Sanatoriumsbereich und Hauptareal bzw. Ostareal sind wesentliche räumliche Ordnungselemente der Gesamtanlage und dürfen daher nicht oberirdisch verbaut werden. Die Achse Pathologie–Kirche muss frei bleiben.
  8. Die Umnutzung aller Bestandsgebäude ist nur unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten möglich.
  9. Es soll ein Testplanungsverfahren unter Teilnahme von ausgewählten, qualifizierten Architektinnen und Architekten im diskursiven Verfahren mit dem Expertinnengremium OWS stattfinden, um potentielle Baufelder und deren Gestaltung im Ostteil auszuloten. Architektinnen aus dem Expertengremium können nicht Teilnehmer am Testplanungsverfahren sein, sie werden beratend eingebunden.

Kommentar BI: Diese 9 Gebote können nicht oft genug wiederholt werden!

Weiter im Text des Berichtes:

…. Aufgrund des nach wie vor fehlenden Nachnutzungskonzeptes wurden im Zuge der Entwicklungsplanung Wohnstrukturen mit Hauptaugenmerk auf Sonderwohnformen wie betreubares Wohnen oder Wohngruppen untersucht, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Denn wenn diese komplexen Anforderungen erfüllbar sind, können innerhalb der vorgeschlagenen Strukturen auch andere Nutzungen implementiert werden. ……

Daraus lesen wir keine Empfehlung für die Nutzung „Wohnen“ ab, sondern es wurde so geplant, dass in den Gebäuden viele denkbare Nutzungen untergebracht werden können, sogar Sonderwohnformen, weil diese architektonisch die höchsten Anforderungen stellen.

Im Bericht weiter:

Um eine inhaltliche Kontinuität des bisher Erarbeiteten und die kulturellen Ansprüche sicherzustellen, sollten alle weiteren strategischen und baulichen Maßnahmen durch einen Projektbeirat begleitet und abschließend bestätigt werden.

Kommentar BI: Es war gut, dass wir uns zu Wort gemeldet haben. Wir denken, dass es dem Projekt gut tun wird, wenn wir es weiterhin aus nächster Nähe verfolgen.

Im Gutachten zum Thema „Schwesternheim“

Nach Möglichkeit soll dieses maßlose Bauwerk langfristig völlig rückgebaut werden (Rückkauf) – oder zumindest in der Höhe stark reduziert und in die axial angeordnete historische Bebauung eingepasst werden. Die zwei direkt nebeneinander liegenden Zufahrten für die VAMED und das Schwesternheim sollten zu einer gemeinsamen zusammengelegt und einer der Durchbrüche in der historischen Mauer denkmalgerecht rückgebaut werden.

Kommentar BI: Das hier als „Schwesternheim“ bezeichnete Gebäude ist ein Übergangswohnheim für wohnungslose Menschen, das tatsächlich ähnlich „maßlos“ ist wie das VAMED-Gebäude, dessen Rückbau aber nicht in Erwägung gezogen wird, bei dem bloß „Reparaturen“ durch Zubauten (!) angeregt wird.

Zur Reparatur von weiteren schon angerichteten Zerstörungen ist im Berichtzu lesen:

… Die historische Einfriedung sollte .. wieder in der ursprünglichen Form denkmalgerecht komplettiert werden:

– die Tiefgarageneinfahrt des Rehazentrums soll verlegt und die historische Einfriedung hier wieder hergestellt werden. …..

– die durch den Bau des Rehazentrum unterbrochene, für das Areal aber wichtige Wegverbindung nördlich der VAMED soll wieder hergestellt werden;

… Hier müssten allgemeine Grundsätze zum Umgang mit dem Terrain, den Wegen und Bäumen genauso enthalten sein wie Grundsätze zur Mauer als Einfriedung und wesentlichem Merkmal des Ortes. Alleen und Baumreihen sind Maßstab und Orientierung im Gelände. ….

Das Bundesdenkmalamt hat offenbar geschlafen oder war geknebelt.

Es wird durch diese ExpertInnengutachten hoffentlich geweckt und für die Zukunft empfehlen wir: Mehr Mut tut auch Beamten gut.

Hätte das Denkmalamt mehr Aufmerksamkeit und Konsequenz bewiesen, wären teure „Reparaturen“ nicht nötig.

Zum Verkehr in dem Bericht:

Die Verkehrserschließung soll möglichst schonend sowohl für das Gelände des OWS selbst als auch für die AnrainerInnen der benachbarten Liegenschaften erfolgen. ….. Weder eine öffentliche Befahrbarkeit, noch eine private Zufahrt zu den einzelnen Gebäudeeinheiten auf dem Otto-Wagner-Spital-Areal darf zugelassen werden. … Es sollen Einfahrten rückgebaut werden. … Innerhalb des Ostareals sowie der gesamten Anlage soll damit jeglicher Kfz-Mehrverkehr vermieden werden. Selbstverständlich sind die Zufahrten für Feuerwehr, Rettung und Transporte gewährleistet.

Wir meinen:

Für diese mutigen Aussagen ist den ExpertInnen zu danken. Sie haben damit mehr Sachverstand, Mut und Rückgrat bewiesen, als alle, die sich vorher mit dem Thema beschäftigt haben.

Auch finden wir in dem Gutachten keine Empfehlung für Wohnbauten im Osten.

Es wurden auftragsgemäß Flächen gefunden, die sich für eine Verbauung im Osten eignen würden und die die Anlage nach diversen wilden Eingriffen (VAMED-Bau, Abbruch von historischen Gebäuden) wieder abrunden würden. Diese Gebäude sind „nutzungsoffen“ konzipiert, neben Wohnungen (insbesondere Sonderwohnformen) sind, wie der Bericht betont, vielfältige andere Nutzungen denkbar. Mehrmals wird erwähnt, dass die Nutzung des Gesamtareals noch nicht entschieden ist.

Hier knüpfen wir gerne an:

1.: Eine Entscheidung von so großer Tragweite (die Verbauung der letzten möglichen Bauflächen) sollte nicht getroffen werden, bevor eine grobe Perspektive für die Nutzung des Gesamtareals und seine zonenmäßige Gliederung vorliegt. Erst denken, dann bauen !

2.: Zur Erhaltung eines Denkmals gehört nicht nur die Erhaltung seiner baulichen Form, sondern nach Möglichkeit auch seiner Funktion. Der Osten war der Wirtschaftsteil einer sich weitgehend selbst versorgenden Spitalsanlage, in dem wirtschaftliche mit therapeutischen Funktionen verwoben waren. Ein damals wie heute sehr moderner Ansatz.

Die gut erhaltenen Werkstättengebäude jetzt aufzugeben und zu Wohnungen umzubauen würde einen Verlust bedeuten, der im nachhinein wieder bloß bedauert werden könnte.

Wir fordern das Bundesdenkmalamt auf zu prüfen, ob die Wäscherei mit ihrer außergewöhnlichen Deckenkonstruktion und die anderen Werkstättengebäude tatsächlich so bedeutungslos sind, dass sie ihrer Zweckbestimmung beraubt, im Inneren ausgehöhlt und nur als Kulisse erhalten werden sollen.

Wir verlangen eine Überprüfung des Bebauungsvorschlages auf seine Vereinbarkeit mit dem Status eines Weltkulturerbes.

Wir fordern die Stadt Wien auf, die von den ExpertInnen gefundenen Flächen als mögliche Bauflächen zu sehen, die erst vergeben werden sollen, wenn ein grobes Konzept für die Zukunft des OWS erkennbar ist.

Wir verlangen die Einholung des in der Mediation vereinbarten ökologischen Gutachtens.

Wolfgang Veit


über den Autor

http://www.ci.or.at/videosclubinternational.html



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