Hier ein kurzer Überblicke über die Änderungen und ihre Einschätzung durch unsere Initiative:
Es wird enheitlich die Bauklasse III für die Gebäude voresehen. Die Bauklasse III ermögliche eine Gebäudehöhe von 16m. Moderne gebäude mit niedrigerer Raumhöhe würden mindestens 5 Geschoße ermöglichen dazu kommt ein Dachaufbau in Form eines Satteldaches mit einer Neigung von 45 Grad.
Das hoistorische Erscheinungsbild könnte deutlich besser gesichert werden, wenn die Anzahl der Geschoße entsprechend dem Bestand mit 3 Geschoßen und die historischen Flkachdächer als besondere Bestimmungen festgelegt würden.
Unser Schwerpunkt lag immer auf der Nachnutzng der Anlage nach Auszug des Spitals, den wir bedauern, denn für psychische oder psyiatrische Erkrankungen gibt es keine heilsamere Umgebung als dieses Spital mitten in dem großen Park am rand des Wienerwaldes. Das hat auch die privatwirtschaftlich geführte VAMED erkant und im Osten eine orthopädische und eine neurologische Rehabilitationsanstalt errichtet – höchst sinnvoll, aber mit für diesen Ort unpassender Architektur.
Die gemeindeeigene Wohnbaugesellschaft GESIBA baut moderne Wohnbgebäude in der denkmalgeschätzten Anlage, neben und zwischen Therapieeinrichtungen. Der Fehler darf nicht auf den Flächen der Gärtnerei fortgesetzt werden. Für diese ist zwar die Widmung Parkschutzgebiet vorgesehen, aber mit dem Zusatz, dass hier Wohngebäude errichtet werden dürfen.
Das bei der Informationsveranstaltung gehörte Argument eines Stadtplaners, das seien Reserveflächen für unbedingt nötige Ergänzungsbauten, wenn einmal über die Zukunft der Anlage entschieden sei, ist falsch ! Dafür waren die Flächen vorgesehen, die gerade durch die GESIBA verbaut werden. Es darf nicht sein, dass Reserveflächen gewindemt werden, sie sofort verbaut werden und dann wieder Reserveflächen gewidmet werden. So eine Vorgangsweise zerstört Schritt für Schritt die gesmate Anlage. Dazu kommt, dass die Flächen der Gärtnerei (sinvollerweise an einem Südhang gelegen) nicht mit weithin sichtbaren Bauten ählich unpassender Gestaltqualität verstellt werden sollten, auch wenn ausgewähltes Publikum gerade dort zu Sozialpreisen gerne wohnen würde.
Das Parkschutzgebiet soll wirklich Parkschutzgebiet sein und nicht durch einen kleinen Zusatz im Plan (besondere Bestimmung) zu getarntem Wohnbauland für Neubauten umdefiniert werden.
Dass der größte Teil der Anlage zur Schutzzone erklärt wird, ist zu begrüßen. Die Schutzzone sollte um die Bereiche der Fleischerei und der Gärtnerei mit Glashaus und Gärtnerwohnhaus erweitert werden. Diese Gebäude sind die letzten, die auf die frühere Selbstversorgung der Anlage mit Lebensmitteln hinweisen und sind daher besonders erhaltenswert. Sie sollten so wie die Patientenpavillons durch Bauliinien umrandet und höhenmäßig beschränkt werden.
Die im Plan festgelegte Bauklasse 1 für die Fleischerei würde eine Gebäudehöhe von 9 Metern erlauben, was einem Anreiz zum Abriss und Neubau gleichkommt. Die mögliche Gebäudehöhe sollte daher auf den Bestand, der etwa bei der Hälfte liegt, reduziert werden.
Das große am nördlichen Ende dieses Bereichs gelegene Lagergebäude wurde aus gutem Grund in den Hang hinein gebaut und stellt so eine sehr diskrete Ergänzung des historishen Bestandes dar. Diese Diskretion, die andere Neubauten vermissen lassen, sollte erhalten bleiben, daher nur eine eingeschossigen Bebauung erlaubt werden.
Das OWS ist keine geschlossene Anstalt mehr und wird für die Bevölkerung als Erholungsraum offen sein. Weitere Zugänge in Fortsetzung von Fußwegen aus der Umgebung wären sinnvoll und könntn als öffentliche Durchgänge festgelegt werden; z.B. an folgenden Punkten Plan:
Punkt 1, als Zugang von Ottakring, Johann Staud Straße,
Zwischen Punkt 10 und 11, als Zugang vom Dehnepark her,
nördlich von Punkt 14, wo ein die Kleingartenanlage durchquerender Weg an der Mauer endet.
Bis 20.2. ist noch Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Nutzen wir die Möglichkeit !