veröffentlicht am 13. Februar 2014 | von Bürgerinitiative Steinhof
5 Fragen an die Stadt Wien
Bürgerversammlung 11.02.2014, 5 Fragen an die Stadt Wien:
1. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass die Aufgabenbeschreibung für das Testplanungsverfahren lautete „ Nutzungsreserven“ , d.h. eventuelle Baulandreserven zu eruieren ?
2. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass Nutzungs- bzw. Baulandreserven per Definition nicht dafür geeignet sind, im Vorfeld durch den Bau von Privatwohnungen aufgebraucht zu werden ?
3. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass die angestrebte langfristig entwicklungsfähige Nachnutzung des Gesamtareals eben diese Baulandreserven benötigt ?
4. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass im Rahmen des Testplanungsverfahrens durch die Architektenschaft ausschließlich nutzungsflexible Gebäudeformen geplant wurden? Sowohl Punkt 1. Der Empfehlungen des Expertengremiums wie auch die Aufgabenbeschreibung zum Testplanungsverfahren weisen explizit darauf hin, dass neu zu errichtende Gebäude in funktionalem Zusammenhang mit dem Gesamtareal gesehen werden müssen.
5. Ist sich die Stadt Wien dessen bewusst, dass daher zu allererst ein Gesamtnutzungskonzept mit Raumzuteilungen erfolgen muss, um diesen Anforderungen und der dahinter stehenden Logik gerecht zu werden ?
Ich ersuche um mündliche und schriftliche Beantwortung meiner Fragen.
Christine Muchsel, BI Steinhof
Mail: christine.muchsel@aon.at
Fragen, die bei der Bürgerversammlung gestellt wurden, auf deren Beantwortung nicht nur Frau Muchsel wartet.
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Weitere Fragen:
Zum Ergebnis der Entwicklungsplanung:
Fragen an:
MA 21, KAV, GESIBA mit dem Ersuchen um schriftliche Beantwortung:
1. Warum sind nun doch zwischen Totenkapelle (Pathologie) und dem überdimensionalen VAMED Bau zwei der geplanten viergeschoßigen Wohntürme vorgesehen?
In den Sitzungen haben sich drei der sechs Architektenteams sowie die beigezogene Kunsthistorikerin Prof. Plakolm von der TU für ein Freihalten dieses sensiblen Bereichs von einer weiteren Verbauung ausgesprochen.
2. Das von den Architekten vorgeschlagene Bebauungsschema sieht als nördlichstes Objekt einen Bau mit kammförmigem Grundriss vor. Nach dem bereits 2012 verbücherten Teilungsplan, in dem der Osten („Wirtschaftsareal“) vom Reste der OWS Anlage abgetrennt wurde, liegt dieses Gebäude auf einem als Trennstück A8 bezeichneten Areal. Nach den Informationen aus der Mediation ist dieses Areal A8 nicht vom Vorkaufsrecht der GESIBA umfasst.
Was soll dieses Gebäude sein? Wie hoch ist es? Auf Grund der Hanglage würde hier ein viergeschossiger Bau alle Pavillons überragen. Der Bauplatz A8 trägt laut 2012 verbüchertem Teilungsplan die Widmung Grünland/Parkschutzgebiet. Die 2006 festgelegte besondere Bebauungsbestimmung BB9 führt diese Widmung allerdings ad absurdum, da sie für diesen Bauplatz eine Verbauung von 40% bei einer Traufenhöhe von 14m zulässt.
3. Frage: Stimmt es, dass dieses Areal A8 (siehe Punkt 2) nicht vom Vorkaufsrecht der GESIBA umfasst ist? Was soll in dieser Hanglage hier entstehen?
Derzeit befindet sich hier ein später hinzugekommener eingeschossiger Geräteschuppen, der dem Forstamt, der die Anlage betreut, zuzurechnen ist.
4. Ist seitens der GESIBA eine neue Bauplatzeinteilung vorgesehen, bzw gibt es diese bereits?
Dr. Johanna Kraft
BI Steinhof
johanna.kraft@chello.at
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Anlässlich der Vorinformation der Bürgerinitiativen über die Ergebnisse des Entwicklungsplanungsverfahrens in den Räumen der MA 21 wurde uns versichert, dass das OWS Ostareal durch eine einzige Durchfahrt beim Pförtnerhäuschen in der Reizenpfenninggasse erschlossen werden wird und sämtliche anderen Durchbrüche und Einfahrten durch die historische Mauer im Bereich der Reizenpfenninggasse wieder geschlossen werden sollen.
Frage: Durch welche Massnahmen wird garantiert, dass dieser Forderung der Experten Rechnung getragen wird.
Univ.Prof. Helmut Schauer
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