veröffentlicht am 25. Mai 2018 | von Bürgerinitiative Steinhof
Der Standard: Österreich zweimal wegen Maßnahmenvollzug verurteilt
https://derstandard.at/…/Oesterreich-zweimal-wegen-Massnahm…
Es gibt zu wenige Einrichtungen für geistig abnorme RechtsbrecherInnen und ihre Zahl wird größer. Deshalb werden sie in normalen Gefängnissen aufbewahrt, was rechtswidrig ist. Die Auflassung der darauf besten spezialisierten Einrichtung im OWS wurde von der damaligen Stadträtin Sonja Wehsely verfügt. Sie ist inzwischen Geschichte, ihre (Fehl)Entscheidung nicht. Frauenberger wagte nicht daran zu rütteln, hätte sie sich doch mit der GESIBA anlegen müssen, die darauf besteht dieses für diese Behandlungszwecke bestens adaptierte Gebäude zu bekommen und zu Wohnungen umzubauen.
Es ist zu hoffen, das der neue Wiener Gesundheitsstadtrat bei klarerem Verstand ist,
– die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung erkennt und
– rechnen kann. Die Forensik bringt dem KAV nämlich Gewinn.